Finanzamt und Mathematik, hier: Rheingau-Taunus

Die Einkommensteuererklärung war relativ schnell erledigt, allerdings sollte ich noch eine Anlage authentifiziert nachliefern. So schrieb mir das FA Rheingau-Taunus und teilte mir meine Steuernummer in der Sache mit, wohlwissend, dass ich vorgenannte Steuererklärung mit Elster gemacht hatte, so wie seit 2014 jedes Jahr.

Im Schreiben des Finanzamtes enthalten war die Bitte, dies innerhalb vier Wochen zu erledigen. Außerdem enthielt das Schreiben einige Hinweise auf die Mitwirkungspflicht, was passiert wenn… (man wird geschätzt, wenn man nicht antwortet)

OK, ich setze mich ans Elster, gebe die Steuernummer ein, so wie mitgeteilt. Passt nicht. Der erste Block in Elster hat nur drei Stellen, mitgeteilt wurden aber vier (2604). Ich kürze und versuche die Nummer passend zu machen. Klappt natürlich nicht. Meine Wut auf das Finanzamt steigt von Minute zu Minute. Elster hat keine Hinweise, google auch nicht, anrufen kann ich mir sparen, das geht nur während der Sprechzeiten, zu diesen Zeiten gehe ich allerdings selbst arbeiten.

Dann klappt es doch, ich gehe einmal eine Stunde später zur Arbeit. Ich rufe an, mein Sachbearbeiter ist natürlich nicht da, aber jemand spricht mit mir. Ich schildere mein Problem (mitgeteilt vier Stellen, erster Block in Elster fasst max. drei Stellen). Aber auch der Mitarbeiter eiert rum und kommt nicht drauf, dass man mir das vereinheitlichte Bundesschema mitgeteilt hat, von diesem die ersten beiden Stellen gelöscht werden müssen, dafür muss noch eine Null vorangestellt werden, so dass im Elser der erste Block so aussieht: 004. Langes Ausprobieren ist notwendig, bis wir zusammen die Lösung finden.

Der ein oder andere merkt es bereits. Jeder, der das liest kann sich an dieses Kapitel in der Grundschule erinnern, als der Lehrer fragt, möchtet ihr lieber 004DM, 040DM oder 400DM. Es stellte sich damals schon heraus, dass führende Nullen nichts wert sind, sofern nicht noch ein Komma kommt. Nicht so beim Finanzamt. 004 ist nicht das selbe wie 04 oder 4. Elster nimmt es nicht an. Nun können die Mitarbeiter des Finanzamt in SWA nichts dafür, allerdings müssen sie meine Empörung aushalten. Ich beschwere mich e-schriftlich. Daraufhin erklärt mir die Mitarbeiterin G. papier-schriftlich und umfänglich den Unterschied zwischen den persönlichen Steuernummern, denjenigen im vereinheitlichten Bundesschema und im Standardschema des Landes Hessen. Sie schreibt außerdem, ich solle dringend einer der angegebenen Nummern verwenden, wenn ich mich mit einem Anliegen an das FA wende. Welche ich verwende sei unerheblich. Dann, im letzten Satz, wir befinden uns mittlerweile bereits auf Seite 2 des Schreibens, gibt sie an, dass im hessischen Schema noch eine Null vorangestellt werden muss, um im Elster die Steuernummer einzugeben. Und die Abteilungsleiterin  J. unterschreibt das auch noch.  Ich bin fassungslos.

Nochmal: Die Mitarbeiter in SWA können nichts dafür, so etwas wird in Berlin, hilfsweise in Wiesbaden, festgelegt.

Dies ist eine wahre Geschichte, passiert im August/September 2020.

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