Digitale Verwaltung, da braucht man Nerven

Herbst/Winter 2023. Ich bekomme einen Anhörungsbogen in einem OWI-Verfahren. Lege Widerspruch ein, dann geht das Verfahren in die nächste Instanz, nach Kassel. Von dort aus legt man mir nahe, das Bußgeld zu zahlen, dazu schickt man einen Barcode mit, die Sache könnte in 60 Sekunden erledigt sein. Heißt ja auch Bußgeldstelle und nicht Einspruchstelle. Der Einspruch, den einzulegen ich beabsichtige, ist weitaus schwieriger. Dazu gibt es vier Möglichkeiten:

  1. schriftlich oder zur Niederschrift. Also mit Briefmarke oder hinfahren und die Herrschaften einen Bogen Papier in die Schreibmaschine legen lassen.
  2. elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur, §110c Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) i.V.m. §32a Abs.3 und 4 StPO und Art.3 Nr.12 der Verordnung (EU) Nr. 910(2014 (eIDAS-VO)
  3. per absenderauthentifizierter De-Mail, §110c OWIG i.V.m. §32a Abs.3 und 4 StPO und dem De-Mail-Gesetz.
  4. per elektronischem Bürger- und Organisationspostfach (eBO), §110c OWIG i.V.m. §32a Abs.3 und4 StPO und §10 elektronische Rechtsverkehrsverordnung (ERVV)

Telefax wird gar nicht mehr angeboten, das beruhigt mich etwas. Ich habe es per einfacher Mail versucht, mit einem verschlüsselten pdf, das haben die in Kasssel noch nicht einmal ignoriert.
Es wird zu den Möglichkeiten 2-4 KEINERLEI Hilfestellung angeboten. Ich finde es einerseits gut, dass endlich mal ein sicheres digitales Verfahren gemacht wird, andererseits erwartet man natürlich auch Unterstützung. Ohne it-affin zu sein bekommt man das nicht hin. Es hat dann immerhin auch drei Wochen gedauert, bis ich die Möglichkeit unter 4. hatte, drei Wochen nach der Frist wohlgemerkt. Wie das ging, erfahrt ihr im nächsten Beitrag. Wie es im OWI weitergeht, schreibe ich vielleicht auch hierher.

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